100 km/h Regelung

100 km/h Regelung

100 km/h Zulassung

100 km/h Kit`s finden Sie auf der Seite  "Zubehör"

 

Generell ist die 100km/h Zulassung nur in Deutschland anerkannt und gilt hier auch nur auf den Autobahnen.

Auf allen anderen Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gilt weiterhin 80 km/h.

 

Voraussetzungen für eine 100 km/h Zulassung bei einem gebremsten Anhänger

• Das Zugfahrzeug hat ABS

• Die Reifen am Hänger sind jünger als 6 Jahre

• Es sind hydraulische Radstoßdämpfer montiert (pro Rad einen Stoßdämpfer)

Stossdaempfer

 

• Reifen mindestens für 120 km/h ausgelegt (Serie bei Vlemmix)

 

• Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:

o 1,1 für gebremste Anhänger

o 1,2 mit Antischlingerkupplung.

 

Beispiele

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung

Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1.500 kg

Leergewicht 1.500 kg x Faktor X = 1,1 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

 

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1.500 kg Leergewicht

1.500 kg x Faktor X = 1,2 = max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg

Klassische Ansicht